Tagespresse, 13.10.2016, 08:38
Stahlproduktion zum Hören, Fühlen, Riechen: thyssenkrupp in Duisburg veranstaltet am „Tag des weißen Stockes“ Werkführung für blinde und sehbehinderte Menschen
Es zischt und rauscht, die Hitze ist spürbar, ein metallischer Geruch zieht in die Nase – all das nehmen Besucher hautnah beim Gang durch die Stahlproduktion wahr. Das gilt auch dann, wenn eine Werkbesichtigung im wahrsten Sinne des Wortes nicht möglich ist, weil die Teilnehmer blind oder sehbehindert sind. Da sie zwar nicht sehen könne, dafür aber über andere, besonders geschärfte Sinne verfügen, ist eine Werktour in einem Industriebtrieb für sie ein außergewöhnliches Erlebnis mit vielen Eindrücken. Um Personen mit diesem Handicap eine solche Erfahrung machen zu lassen, hat die Stahlsparte von thyssenkrupp eine spezielle Werkführung gemeinsam mit dem Blinden- und Sehbehinderten-Verein Duisburg organisiert. Eine Gruppe von Menschen, die ihr Augenlicht verloren haben oder deren Seh-fähigkeit stark eingeschränkt ist, wird am 15. Oktober u. a. Hochofen, Warmbandwerk und Hafen besuchen. Anlass für diese Sonderaktion ist der offizielle „Tag des weißen Stockes“, an dem Blindenverbände weltweit auf die Situation blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam machen.
„Wir haben uns über das Angebot von thyssenkrupp sehr gefreut, da es für die von uns betreuten Menschen nicht alltäglich ist, an solche Orte zu gelangen. Das sind ganz besondere Momente, die sie auf ihre Weise wahrnehmen und verarbeiten“, erklärt Thordis Scharrenbroch vom Duisburger Blinden- und Sehbehinderten-Verein. „Deshalb war das Interesse unter unseren Mitgliedern auch so hoch, dass diese Werkführung in kürzester Zeit ausgebucht war.“ Für das Team des Besuchercentrums von thyssenkrupp in Duisburg-Nord ist die Veranstaltung eine beträchtliche Herausforderung: Während der laufenden Stahlproduktion bewegen sich die sehbehinderten Menschen mit ihren Begleitungen auf den Wegen über das weitläufige Werkgelände, das nicht durch entsprechende Markierungen und Hinweise eigens für diese Teilnehmer ausgestattet ist. Daher ist auch der Besuch vieler Anlagen, die nur über lange Treppenaufgänge zu erreichen sind, nicht möglich.
Für die Werktour am 15. Oktober gibt es zwar keine freien Plätze mehr. Mit den Erfahrungen aus dieser erstmals durchgeführten Werktour für Blinde und Sehbehinderte soll aber geprüft werden, ob künftig weitere solcher Sonderaktionen für Menschen mit Handicap angeboten werden können.
thyssenkrupp sieht Inklusion in der Arbeitswelt, d. h. die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben, als besondere unternehmerische Verpflichtung an. Der betriebliche Einsatz schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen hat bei thyssenkrupp höchste Priorität. Allein im Stahlbereich sind über 1.600 Menschen mit Schwerbehinderung beschäftigt. Im Ausbildungsbereich der Stahlsparte wer-den Jugendliche mit Handicap besonders gefördert.
15. Oktober ist weltweiter „Tag des weißen Stockes“
Blindenverbände weltweit nutzen den 15. Oktober als „Tag des weißen Stockes“, um auf die Situation blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam zu machen. Am 15. Oktober 1964 wurden in den USA bei einem symbolischen Akt Langstöcke als Orientierungs- und Mobilitätshilfe an beeinträchtigte Menschen verteilt. Die Idee, blinde Menschen mit einem weißen Stock auszustatten, entstand Anfang der 1930er Jahre in Frankreich. Seitdem ist dieser als Schutz und Erkennungszeichen blinder Menschen anerkannt. 1969 riefen die Ver-einten Nationen (UN) den „Internationalen Tag des weißen Stockes“ ins Leben, der seitdem jeweils am 15. Oktober begangen wird.
Nach Schätzungen gab es im Jahr 2002 in Deutschland ca. 1,2 Millionen sehbehinderte und blinde Menschen. Ein Mensch ist sehbehindert, wenn er auf dem besser sehenden Auge selbst mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Bei hochgradig Sehbehinderten beträgt der Wert 5 Prozent. Ein Mensch ist blind, wenn der Seh-Rest unter 2 Prozent liegt. Ein Seh-Rest von weniger als 5 Prozent kann beispielsweise bedeuten, dass ein Mensch einen Gegenstand erst aus fünf Me-tern Entfernung erkennt, den eine normal sehende Person bereits aus 100 Metern Abstand erkennt.