Beim Einsatz von Fremdpersonal sind konkrete Rahmenbedingungen zu beachten. Unser Fremdpersonalmanagement unterstützt Sie gerne, Risikofallen zu erkennen und missverständliche Situationen zu vermeiden.
Abgrenzung Werkvertrag/Dienstvertrag/Arbeitnehmerüberlassung
Beim Einsatz von Fremdpersonal im Rahmen von Werk-/Dienstverträgen muss besonderes auf die Abgrenzung zur Arbeitnehmerüberlassung geachtet werden. Hierbei kommt es neben dem Vertragsinhalt entscheidend auch auf die praktische Durchführung des Vertrages an. Grundvoraussetzungen für die praktische Durchführung eines rechtlich einwandfreien Werk-/Dienstvertrages sind:
- keine Ausübung von arbeitsrechtlichen Weisungen gegenüber Fremdpersonal
- keine Eingliederung von Fremdpersonal in die Arbeits- und Organisationsstrukturen des Einsatzbetriebes/des Auftraggebers
Wie verhalte ich mich als Mitarbeitender des Auftraggebers (Stammbeschäftigter) gegenüber Partnerfirmen und deren Mitarbeitenden / Leiharbeitenden?
Werk-/ Dienstvertrag |
Arbeitnehmer- überlassung |
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Darf ich Hinweise zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung geben? | #2713 | #2713 |
Darf ich arbeitsrechtliche Weisungen (Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Über-stunden oder Urlaub) im Rahmen der Leistungserbringung erteilen? | ||
Darf ich werkbezogene Weisungen (Vorgaben hinsichtlich Reihenfolge, Fertigungsmethoden oder Qualitätsanforderungen) im Rahmen der Leistungserbringung erteilen? | ||
Darf ich außerhalb der vereinbarten Leistung weitere Arbeitsaufträge erteilen? | ||
Darf die beauftragte Fremdleistung gemeinsam mit eigenen Mitarbeiter (Stammbeschäftigten) erbracht werden? | ||
Darf Fremdpersonal Arbeitsmaterial (z. B. Werkzeuge) des Auftraggebers/Entleihers verwenden? | ||
Darf ich Fremdpersonal einsetzen, um Mitarbeitende des Auftraggebers zu ersetzen (z. B. wegen Schichtauffüllung, Spitzenabdeckung, Krankheit/Urlaub etc.)? | ||
Darf ich Fremdpersonal in interne Organigramme des Auftraggebers aufnehmen? | ||
Darf Fremdpersonal an internen Abteilungsbesprechungen, Betriebsversammlungen, Weihnachtsfeiern oder sonstigen internen Events des Auftraggebers teilnehmen? | ||
Darf Fremdpersonal an projekt-/ leistungsbezogenen internen Besprechungen des Auftraggebers teilnehmen? | ||
Darf Fremdpersonals am selben Ort und zur selben Zeit gleiche Leistungen, wie Stammbeschäftigte erbringen? |
Vertragsgegenstand | Weisungsrecht gegenüber Mitarbeitenden |
Material und Gerät stellt | Vergütung | Haftung des | |
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Werkvertrag | Vorher vereinbartes Gewerk oder vorher vereinbartes Arbeitsergebnis |
beim Auftragnehmer (Werk- unternehmer) |
Auftragnehmer (Werkunternehmer) | auf Arbeitsergebnis bezogene Vergütung (erfolgsabhängig) | Auftragnehmers (Werkunternehmers); Gewährleistung für Mängelfreiheit |
Dienstvertrag | Selbstständige Erbringung einer vorher vereinbarten Tätigkeit |
beim Auftragnehmer (Dienst- verpflichteten) |
Auftragnehmer (Dienstverpflichteter) | auf die Tätigkeit bezogene Vergütung (erfolgsunabhängig) | Auftragnehmers (Dienstverpflichteten); keine Gewährleistung für Mängelfreiheit |
Arbeitnehmer-überlassung | Überlassung eines Leiharbeit-nehmers für Betrieb des Entleihers zur Arbeitsleistung |
beim Entleiher | Entleiher | Vereinbarung von Stundensätzen für Einsatzzeiten der Leiharbeitnehmer | Verleihers für Überlassung eines geeigneten Leiharbeitnehmers, aber nicht für Arbeitsergebnis |
Was ist beim grenzüberschreitenden Fremdpersonaleinsatz zu beachten?
Beim Einsatz von ausländischem Fremdpersonal ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten im Besitz der erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen (z. B. Aus-weisdokument, Aufenthaltstitel, Visa, A1-Bescheinigungen etc.) sind und diese beim Werkzutritt vorgelegt werden können. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftrag-nehmer seinen Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland hat.