Arbeitssicherheit – jeder Einzelne kann einen Beitrag leisten
Gemeinsam für mehr Sicherheit "We Stop“ – jeder Einzelne von uns hat die Möglichkeit, unsichere Handlungen und Zustände zu stoppen. Dabei setzen wir konsequent auf Eigenverantwortung. Unsere Überzeugung ist, dass jeder einen Beitrag zu einer sicheren Arbeitsumgebung leisten kann. Die We Stop-Karte bietet zusätzlich eine Last Minute Risk Analyse, um Ihnen dabei zu helfen, unsichere Handlungen und Zustände zu erkennen. Erfahren Sie mehr über unsere aktuellen Arbeitssicherheitsmaßnahmen und wie wir gemeinsam für eine sichere Zukunft sorgen. Informationsmaterial zu Vorgaben und Prozessen steht bereit, um jedem die notwendige Hilfestellung zu bieten, sodass sicher und effizient gearbeitet werden kann.
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Partnerfirmen sind Fremdfirmen wie Werkunternehmer, Dienstleister und Verleiher, die Fremdleistungen für thyssenkrupp Steel erbringen. Bei Partnerfirmenmitarbeitenden handelt es sich um Fremdpersonal, das in keinem Anstellungsverhältnis zur thyssenkrupp Steel Europe AG steht.
Der Einsatz von Fremdpersonal ermöglicht Unternehmen, flexibel auf Auftragsspitzen zu reagieren, das Kompetenzportfolio ausgewogen zu halten und somit rasch auf die Dynamik der Märkte zu reagieren. Allerdings birgt die Weitervergabe von Aufträgen bzw. Auftragsteilen eine Vielzahl von straf- und haftungsrechtlichen Risiken für das Unternehmen. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Werk- und Dienstverträgen.
Um die hohen Anforderungen für einen rechtlich einwandfreien Einsatz zu erfüllen, müssen die gesetzlichen Regelungen zur Abgrenzung zwischen werk- oder dienstvertraglichen Tätigkeiten und Arbeitnehmerüberlassung sehr sorgfältig beachtet werden. Wenn Unternehmen den Einsatz von Fremdpersonal nicht rechtskonform gestalten, kann das mit erheblichen ökonomischen und juristischen Risiken einhergehen. Daneben hat der Gesetzgeber mit der AÜG-Reform die Sanktionen bei Verstößen gegen das AÜG erheblich verschärft. Neben Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer sowie empfindlichen Geldbußen drohen Geschäftsführern, Vorständen und weiteren Führungskräften auch strafrechtliche Konsequenzen.
Hier finden Sie alle relevanten Informationen zum Fremdpersonal- und Nachunternehmermanagement.
Der Werkschutz der thyssenkrupp Steel Europe AG schützt die Mitarbeiter und die Betriebsanlagen vor allgemeinen Gefahrenlagen in unseren Werken.
Unser Generalauftrag lautet: 
 Der Werkschutz hat die Aufgabe, durch Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit, Gefahren und Schäden vom Betrieb abzuwenden.
Unser Aufgabengebiet umfasst die Werkausweiserstellung, Zutritt über die Werktore, Überwachung des Verkehrs, Bearbeitung von Material Ein- und Ausgängen sowie die Unterstützung in Schadensfällen und Großschadenslagen.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Seite!
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