1. Vorbereitung – Informationen vor dem Arbeitsbeginn
Bedingungen für den Partnerfirmeneinsatz
In diesem Dokument sind alle übergeordneten Bedingungen vereint. Bitte lesen Sie sich die Inhalte aufmerksam durch. Nähere Details finden Sie im Abschnitt Arbeitssicherheit.
Sicherheitstechnische Grundunterweisung (SGU)
Die SGU stellt sicher, dass auch betriebsfremde Personen über die allgemein vorliegenden Gefährdungen und Sicherheitsvorgaben informiert werden. Im Abschnitt Arbeitssicherheit finden Sie weitere Informationen.
Voranmeldung/Werksausweiserstellung
Vor dem Arbeitsbeginn müssen Sie bzw. Ihre Mitarbeitenden in unserem Ausweiswesen angemeldet werden. Nähere Details finden Sie im Abschnitt Ausweiswesen.
Einfahrgenehmigung
Sie sind darauf angewiesen, mit Ihrem eigenen Firmenfahrzeug auf unser Werkgelände zu fahren? Im Abschnitt Ausweiswesen erfahren Sie, wo sie die Genehmigung beantragen können.
Sicherstellung von Werkzeugen/Material
Vor der Einfuhr auf unser Werkgelände, sind Sie verpflichtet Ihr Werkzeug und Material am jeweiligen Torhaus gemäß den Bedingungen für den Partnerfirmeneinsatz anzumelden. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Werkschutz.
Verhaltensregeln für Partnerfirmen in Betrieben
Diese Verhaltensregeln informieren Sie über die besonderen spezifischen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in unseren jeweiligen Betriebsbereichen.
Die Dokumente zu den verschiedenen Anlagen finden Sie im Abschnitt Arbeitssicherheit.
Sicherheitscheck und weitere Erlaubnisscheine
Mit Hilfe des Sicherheitschecks sowie dazugehöriger Erlaubnisscheine werden auf jene betrieblichen Gefährdungen hingewiesen, die am unmittelbaren Ort der Durchführung einer Tätigkeit herrschen und/oder durch die Tätigkeit einer Partnerfirma entstehen. Weitere Informationen finden sie im Abschnitt Arbeitssicherheit.
Anfahrt/Navigation/Parken
Nachunternehmermanagement
Bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung, Nachunternehmern und notwendigen Dokumenten für EU-Bürger und Drittstaatler können Sie sich an das Team FPE im Abschnitt Ausweiswesen wenden.
DRA-Baustelle
Für unsere DRA-Baustelle benötigen Sie eine gesonderte Unterweisung. Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt DRA-Baustelle.
2. Durchführung – Informationen während der Tätigkeit
Ein-/Ausfuhr von auftragsbezogenen Materialen
Fahrzeuge (auch mit Beiladung) haben ausgefüllte Begleitpapiere vorzulegen. Diese müssen mit der Bestellnummer und der Baustellen- bzw. Projektbezeichnung versehen sein. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Werkschutz.
Unfallmeldungen bei Partnerfirmen
Jedes Ereignis muss gemeldet werden. Nur wenn wir aus Ereignissen lernen, können wir Maßnahmen festlegen, die Ihre Gesundheit schützen! Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Arbeitssicherheit.
Regeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit
Auf dem Werkgelände der thyssenkrupp Steel Europe AG besteht ein hohes Gefahrenpotential. Bitte beachten Sie unsere Regeln, bei Nichteinhalten erfolgen gelbe oder rote Karten. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Werkschutz.
Delikte/Straftaten
Sie haben Kenntnis über Diebstähle, Körperverletzungen, Bedrohnungen, Erpressungen oder Mobbing? Mit unserer Unternehmenssicherheit können Sie auch anonym Kontakt aufnehmen. Weiterführende Informationen finden Sie im Abschnitt Unternehmenssicherheit.
Infoplattform Tageseinsatzmeldungen
Auf dieser Seite werden sowohl Fehlerlisten aus den elektronischen Prüfungen der Einsatzmeldungen als auch zusätzliche Informationen zumjeweiligen Mitarbeitereinsatz angezeigt. Den Zugang finden Sie unter w3AS.
Ein-/Ausfuhr von Partnerfirmeneigentum
Für die Ein- und Ausfuhr von Montageausrüstungen, Geräten, Werkzeugen, Materialien, Arbeitsplatzsystemen (PC, Laptops) usw., ist der an den Werktoren ausliegende Vordruck „Ein- und Ausgang von Partnerfirmeneigentum“ bei Einfuhr als Nachweis auszufüllen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Werkschutz.
Quick Checks & We STOP!
Arbeitssicherheit steht für uns an erster Stelle! Wer aufeinander achtet und die unsicheren Zustände und Handlungen nicht ignoriert, diese respektvoll anspricht und auf ihre Beseitigung hinwirkt, hilft nicht nur seinem Arbeitgeber die Unfälle zu vermeiden, sondern in erster Linie seinen Kolleginnen und Kollegen gesund nach Hause zurückzukehren. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Arbeitssicherheit.
Werkbetretungsverbote
Werkbetretungsverbote werden ausschließlich personenbezogen ausgesprochen. Nach einem Jahr haben betroffene Mitarbeitende die Möglichkeit einen Antrag auf Aufhebung des Werkbetretungsverbots zu stellen. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie im Abschnitt Unternehmenssicherheit.
Eskalationsmodell
Das Eskalationsmodell beschreibt, wie bei Verstößen (Vergabe von gelben und roten Karten) vorgegangen wird. Es zeigt transparent die einzelnen Schritte und Maßnahmen zur sachgerechten Klärung und Behandlung auf. Hier finden Sie das Eskalationsmodell als PowerPoint-Datei.
3. Nachbereitung
Ausweisrückgabe
Bitte stellen Sie sicher, dass die Werksausweise an unser Ausweiswesen zurück gegeben werden.
Ordnung und Sauberkeit
Ein geordnetes Arbeitsumfeld ist nicht nur fair, sondern auch sicher! Bitte stellen Sie sicher, dass nach Abschluss der Arbeiten keine Restmaterialien zurück bleiben.
Infoplattform Tageseinsatzmeldungen
Auf dieser Seite werden Ihnen Tools zur Einsicht in die Rechnungserstellung zur Verfügung gestellt.
Anfahrt, Navigation, Parken
Arbeitssicherheit
Arbeits- und Gesundheitsschutz bilden die Grundlage für unser tägliches Handeln und stehen für uns an erster Stelle. Dies gilt gleichermaßen für unsere eigenen Mitarbeitenden wie für die Beschäftigten unserer Partnerfirmen. Wo mehrere Gewerke gleichzeitig arbeiten, können Gefährdungen entstehen, die eine enge Koordination und ein gemeinsames Sicherheitsverständnis erfordern. Daher müssen alle Beteiligten die festgelegten Schutzmaßnahmen umsetzen, um aktiv zur Sicherheit aller beizutragen.
Sicherheitstechnische Grundunterweisung
Täglich bewegen sich tausende Partnerfirmenmitarbeitende und Besucher auf den Werkgeländen der thyssenkrupp Steel Europe AG. Um sie vor den typischen Gefahren zu schützen, informiert die Sicherheitsgrundunterweisung (SGU) über die wichtigsten allgemeinen Risiken und Sicherheitsvorgaben.Die SGU unterstützt das seit 2005 geltende Ziel „Null Unfälle, keine Brände“ und stellt sicher, dass auch betriebsfremde Personen für die werksweiten Gefährdungen sensibilisiert werden.
Verhaltensregeln für Partnerfirmen in Betrieben
Die Verhaltensregeln in Betrieben sind ein wesentlicher Bestandteil der umfassenden Partnerfirmeneinweisung vor der Aufnahme von Tätigkeiten in Betrieben der thyssenkrupp Steel Europe AG. Sie zeigen eine Übersicht über die typischen Gefahren und Maßnahmen der jeweiligen Betriebsbereiche (z. B. Hochöfen, Stahlwerke, u.s.w.), denn jeder Betriebsbereich birgt eigene Gefahren in sich – zunächst ganz unabhängig von der durchzuführenden Tätigkeit. Es wird somit auf allgemeine bereichsspezifische Gefahren hingewiesen und entsprechende sichere Verhaltensweisen werden vorgegeben. Sie müssen nachweislich durch die Führungskräfte einer Partnerfirma an ihre Beschäftigten in Form einer gültigen Unterweisung vermittelt werden (inkl. Unterlieferanten).
Sicherheitscheck und weitere Erlaubnisscheine
Ziel des Sicherheitschecks und dazugehöriger Erlaubnisscheine bzw. Begleitdokumente ist neben der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen die Verbesserung der Zusammenarbeit durch unfallfreies Arbeiten mit Partnerfirmen am unmittelbaren Ort der Tätigkeit.
Arbeiten Beschäftigte unterschiedlicher Betriebsbereiche oder Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber zusammen, haben die Arbeitgeber bei der Durchführung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzbestimmungen zusammenzuarbeiten. Hierbei ist eine gemeinsame Beurteilung der Arbeitssituation, der Bedingungen vor Ort und der vorhandenen Gefährdungen vorzunehmen, daraus resultierende Schutzmaßnahmen sind gemeinsam abzustimmen.
Aus diesem Grund informieren sich mit Hilfe des Sicherheitschecks sowohl die Betriebe der thyssenkrupp Steel Europe AG als auch die Partnerfirmen gegenseitig über die am jeweiligen Tätigkeitsort vorhandenen sowie durch Wechselwirkungen entstehenden Gefährdungen, die auf Grund der durchzuführenden Tätigkeit auf die Mitarbeitenden der thyssenkrupp Steel Europe AG bzw. auf die Partnerfirmenmitarbeitenden einwirken können und legen gemeinsam Schutzmaßnahmen fest.
Sicherungsliste
Grundsätzlich dürfen Arbeiten an Anlagen erst begonnen werden, wenn Gefährdungen durch Anlagenbewegungen bzw. irrtümliches oder unerwartetes Anlaufen ausgeschlossen sind. Einen Leitfaden zum Ausfüllen, sowie das Dokument Sicherungsliste finden Sie im Downloadbereich.
Quick Check & WE Stop!
Arbeitssicherheit steht immer an erster Stelle! Achten Sie auf unsichere Zustände und Handlungen. Weitere Infos entnehmen Sie den Flyern im Downloadbereich.
Unfallmeldung bei Partnerfirmen
Unfälle von Partnerfirmenmitarbeitenden müssen sofort an die zuständigen Ansprechpersonen im Betrieb bzw. an die Projekt-, Bau- oder Montageleitung der thyssenkrupp Steel Europe AG gemeldet werden. Zusätzlich ist Ihr Unternehmen verpflichtet, alle Unfälle innerhalb von drei Tagen über ein speziell dafür vorgesehenes Formular an die thyssenkrupp Steel Europe AG zu melden. Den Link zum Formular finden Sie im Download‑Bereich. Eine schnelle und vollständige Erfassung hilft, wirksame Maßnahmen abzuleiten und unser gemeinsames Ziel „Null Unfälle“ zu erreichen und langfristig zu sichern.
Downloads
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Bedingungen für den Partnerfirmeneinsatz
PDF | 2,0 MB
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Sicherheitsgrundunterweisung
PDF | 1,0 MB
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Verhaltensregeln für Partnerfirmen
PDF | 389 KB
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Eskalationsmodell
PPTX | 2,0 MB
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Arbeiten mit ionisierender Strahlung im Bereich ZfP
PDF | 129 KB
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Sicherungsliste
XLSX | 32 KB
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Ausfüllhinweise Sicherungsliste
PPTX | 422 KB
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Arbeiten unter Absturzgefahr
PDF | 145 KB
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Merkblatt Hubarbeitsbühnen
PDF | 205 KB
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WE Stop!
PDF | 1,0 MB
Ausweiswesen
Voranmeldung/Werksausweiserstellung
Die Voranmeldung ist mindestens 72 Stunden vor Beginn der Tätigkeiten bei dem betrieblichen Ansprechpartner von thyssenkrupp Steel Europe, schriftlich einzureichen. Das Dokument finden Sie im Downloadbereich. In der Voranmeldung listen Sie bitte folgende Pflichtangaben auf: Hauptauftragnehmer, Firmenname und Anschrift, Ansprechpartner (Name, Telefonnummer,) Baustelle/Einsatzort, Einsatzzeitraum (Datum/von – bis). Auch etwaige Subunternehmer müssen angegeben werden: Firmenname – Anschrift, Ansprechpartner des jeweiligen Subunternehmers (Name, Telefonnummer). Darunter listen Sie bitte jede Person mit den notwendigen Pflichtangaben auf (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, private Wohnanschrift) auf. Die Voranmeldung ersetzt nicht das Vorlegen aller Originaldokumente.
Bitte beachten Sie auch, das dass vorherige Absolvieren der Sicherheitsgrundunterweisung verpflichtend ist. Weiterführende Informationen finden Sie unter der entsprechenden Kachel.
Bitte achten Sie darauf folgendes bei der Anmeldung vorzulegen: Ausweisdokumente, bei EU-Bürgern eine A1 Bescheinigung und bei nicht EU-Bürgern notwendige Aufenthaltstitel oder Visa. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter den Punkt ,,Nachunternehmermanagement‘‘.
Einfahrgenehmigung
Partnerfirmenmitarbeitende sind berechtigt, eine Einfahrgenehmigung für ihr privtes Fahrzeug zu beantragen. Pflichtangaben hierfür sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Firmenname,
Personalsnummer, Gültigkeitsdauer der Berechtigung, Standorte, Parkplatznummer und die Unterschrift inkl. Unterschriftskennnummer des betrieblichen Ansprechpartners von thyssenkrupp Steel Europe. Den Antrag finden Sie im Downloadbereich.
Fremdpersonaleinsatz
Das Team Nachunternehmermanagement stellt den rechtskonformen Einsatz von Partnerfirmen auf den Werkgeländen der thyssenkrupp Steel Europe AG sicher.
Beschäftigen Sie oder Ihre Unterlieferanten Personal, dessen Arbeitsaufnahme in Deutschland nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig ist, beachten Sie bitte die folgenden Vorgaben.
Unternehmen mit Sitz im EU-Ausland benötigen:
- Eine gültige A1 Bescheinigung oder eine Meldebescheinigung zur Sozialversicherung
Nicht EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Deutschland benötigen:
- Einen gültigen Reisepass
- Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Bei abgelaufenen Dokumenten eine Fiktionsbescheinigung oder eine Terminbestätigung der Ausländerbehörde, bzw. des Konsulats (mit Nachweis der Antragsstellung)
Nähere Informationen zur Thematik Fremdpersonaleinsatz und Nachunternehmermanagement finden Sie auf folgender Seite:
Fremdpersonal- und Nachunternehmermanagement
Downloads
Werkschutz
Der Werkschutz stellt die Sicherheit von Mitarbeitern und Betriebsanlagen sicher und schafft damit die Grundlage für einen störungsfreien und rechtskonformen Werksbetrieb. Durch geregelte Zutrittsprozesse, kontrollierte Verkehrsstrukturen und den Schutz vor Gefahrenlagen trägt er wesentlich dazu bei, Risiken zu reduzieren und Schäden vom Unternehmen abzuwenden. Die konsequente Einhaltung interner Sicherheits‑ und Ordnungsregeln schützt das Unternehmen zudem vor haftungsrelevanten Risiken, insbesondere im Umgang mit Zutritt, Verkehr und Materialströmen.
Ein-/Ausfuhr von auftragsbezogenen Materialen
Alle Lieferungen müssen mit vollständigen Begleitpapieren (inkl. Bestellnummer und Projektbezeichnung) an die vereinbarte Empfangsstelle erfolgen. Anlieferungsart, Zeiten und Ablademöglichkeiten sind vorab mit der Betriebs-Abteilungsleitung abzustimmen. Sonder- und Schwertransporte benötigen zusätzlich die Freigabe des Werkschutzes.Das Lagern nicht auftragsbezogener Materialien auf dem Werksgelände ist untersagt. Bei Verstößen übernimmt SE AG keine Haftung. Für die Ausfuhr von Restmaterial, Falschlieferungen oder zur Nachbearbeitung ist ein unterschriebener SE AG‑Lieferschein erforderlich. Müssen bereits angelieferte auftragsbezogene Materialien noch einmal zur Bearbeitung ausgeführt werden, gilt diese Verfahrensweise gleichermaßen.
Ein-/ Ausfuhr von Partnerfirmeneigentum
Für Werkzeuge, Geräte, Materialien und andere Ausrüstungen von Partnerfirmen ist bei der Einfuhr der Vordruck „Ein- und Ausgang von Partnerfirmeneigentum“ am Werkstor auszufüllen (Ausnahme: Baucontainer). Um die Effizienz zu steigern, bitten wir Sie eine formlose Auflistung Ihrer Werkzeuge vorzulegen. Neue Lieferungen ohne Nachweis können binnen 2 Werktagen nachgemeldet werden.Bei der Ausfuhr ist stets der Original‑Einfuhrnachweis vorzulegen. Bei vielen Gegenständen oder Materialcontainern ist der Werkschutz zur Verladekontrolle einzubeziehen.Die Einfuhr von Waffen, Munition, Pyrotechnik, Tieren und Abfällen ist verboten.Bei Regelverstößen übernimmt SE AG keine Haftung, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unternehmenssicherheit
Sie möchten eine Straftat oder delektische Handlung diskret melden? Hier haben Sie die Möglichkeit.
Die Unternehmenssicherheit ist ein zentraler Bestandteil eines verantwortungsvoll geführten Unternehmens. Sie umfasst alle Maßnahmen, die dem Schutz von Mitarbeitenden, Fremdpersonal, Betriebsanlagen, Informationen und Sachwerten dienen. Ziel ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen, Gefahren zu minimieren und einen sicheren, geordneten und rechtskonformen Betrieb zu gewährleisten. Handlungsfelder: Diebstähle, Köprerverletzung, Bedrohung, Erpressung, Mobbing.
Bindeglied zwischen der thyssenkrupp Steel Europe AG und Behörden
- Dokumentation zur Beweissicherung (Spuren, Videomaterial)
- Begleitung der Polizei/Kriminalpolizei bei Vorfällen wie z. B. schweren Diebstählen und Arbeitsunfällen
- Unterstützung von Strafanzeigen/Dokumenten für die Versicherung
- Unterstützung bei vermissten Personen
Sicherung von Baustellen und Lagerplätzen
In unserem Flyer haben wir aufgeführt, wie Sie ihre Baustellen/Lagerplätze sichern sollten.
Sicherstellungen von Werkzeugen/Material
Vor der Einfuhr auf unser Werkgelände, sind Sie verpflichtet ihr Werkzeug und Material am jeweiligen Torhaus ordungsgemäß – nach den Bedingungen für den Partnerfirmeneinsatz – anzumelden. Bei einer Sicherstellung –aufgrund fehlender Eigentumsnachweise – wird Ihnen nach erfolgter Überprüfung der Eigentumsverhältnisse (Rechnungen/Eigentumserklärung) ihr Material durch die Unternehmenssicherheit ausgehändigt.
Werkbetretungsverbote
Die Unternehmenssicherheit spricht ausschließlich personenbezogene Werkbetretungsverbote aus. Diese gelten auf dem gesamten Werkgelände der thyssenkrupp Steel Europe AG und Tochtergesellschaften.
Nach einem Jahr hat der betroffene Mitarbeiter die Möglichkeit einen Antrag auf Aufhebung seines Werkbetretungsverbotes unter [email protected] zu stellen
Hinweis:
Jeder Fall ist individuell zu betrachten und bei schwerwiegenden Gründen wie z. B. Diebstahl ist es möglich, dass das Werkbetretungsverbot nicht wieder aufgehoben wird.
Stützpunkte
Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihren Stützpunkt auf unserem Werk sicherer gegen Diebstahl zu machen.
Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer ,,Sicher ist sicher‘‘.
Videoüberwachung
Sie möchten ihren Stützpunkt mit einer Videoüberwachung ausstatten? Sprechen Sie uns gerne an.
Downloads
DRA-Baustelle
Information zur Baustelle DRA Walsum.
Die Baustelle DRA Walsum befindet sich derzeit in einer aktiven Projektphase und umfasst umfangreiche Arbeiten zur Modernisierung, Optimierung und Erweiterung der Anlageninfrastruktur. Auf dem Baustellengelände sind verschiedene Gewerke parallel im Einsatz, darunter Montagearbeiten, Erd- und Tiefbau, Installation technischer Komponenten sowie begleitende Prüf- und Inbetriebnahmeprozesse. Aufgrund der komplexen Abläufe gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen und klare Zutrittsregelungen.Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine enge Abstimmung zwischen allen beteiligten Fachbereichen, Fremdfirmen und Mitarbeitenden erforderlich. Bitte beachten Sie alle gültigen Hinweise, Sicherheitsunterweisungen und Beschilderungen vor Ort.
Sicherheitsunterweisung DRA‑Baustelle
Pflichtunterweisung mit allen relevanten Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln.
Sicherheitsflyer
Kompakte Zusammenfassung der wichtigsten Sicherheits- und Verhaltensregeln vor Ort.
Unterweisungsnachweis
Dokument zur Bestätigung der erfolgreich abgeschlossenen Sicherheitsunterweisung.
Das Betreten der Baustelle ist nur mit gültiger Sicherheitsunterweisung und sichtbar getragenem Helmaufkleber erlaubt. Bitte vor Arbeitsbeginn alle Unterlagen vollständig durchgehen und die Unterweisung abschließen. Um einen sicheren und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist eine enge Abstimmung zwischen allen beteiligten Fachbereichen, Fremdfirmen und Mitarbeitenden erforderlich. Bitte beachten Sie alle gültigen Hinweise, Sicherheitsunterweisungen und Beschilderungen vor Ort.
Einfahrtsberechtigung Tor 51
Um für das Tor 51 eine Einfahrtsberechtigung/ Zutritt zu erhalten, lassen Sie bitte das entsprechende Formular durch Ihren Beauftragten ausfüllen.