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Erika Mink-Zaghloul im Interview: Handelsschutz ist der Anfang – Europas Stahl braucht jetzt einen Transformationspakt

Erika Mink-Zaghloul, Senior Vice President Government & Regulatory Affairs

Seit dem 1. Juli gilt in der EU eine neue Schutzarchitektur für Stahlimporte. Die zollfreien Importkontingente werden deutlich abgesenkt, bei Überschreitung gilt ein Zollsatz von 50 Prozent. Zudem stärkt das Melt-and-Pour-Prinzip die Rückverfolgbarkeit von Stahl.

Für Europas Stahlindustrie ist das ein wichtiges Signal: Europa reagiert auf globale Überkapazitäten, verschärfte Handelskonflikte und den wachsenden Druck auf industrielle Wertschöpfung. Im Interview erläutert Erika Mink-Zaghloul, Senior Vice President Government & Regulatory Affairs bei thyssenkrupp Steel, warum der neue Handelsschutz ein Durchbruch ist, weshalb weiterverarbeitete Stahlprodukte stärker in den Fokus rücken müssen und warum die Reform des EU-Emissionshandels, ein wirksamer CBAM und Leitmärkte für CO2-armen Stahl jetzt über die Investitionsfähigkeit europäischer Industrie entscheiden.

Europa hat zum 1. Juli neue Schutzmaßnahmen für Stahlimporte in Kraft gesetzt. Ist das der Durchbruch – oder erst der Anfang?

Es ist ein wichtiger Durchbruch, aber keine Entwarnung. Europa hat lange über faire Wettbewerbsbedingungen gesprochen; jetzt handelt es auch. Angesichts globaler Stahlüberkapazitäten von rund 620 Millionen Tonnen war das dringend notwendig. Diese Überkapazitäten drücken auf die Märkte, und internationale Handelskonflikte erhöhen die Gefahr, dass zusätzliche Mengen nach Europa umgelenkt werden.

Die neuen Maßnahmen setzen genau hier an: Sie begrenzen zollfreie Importmengen deutlich, erhöhen den Zollsatz bei Überschreitung der Kontingente auf 50 Prozent und verbessern die Rückverfolgbarkeit. Das ist ein klares Signal: Europa akzeptiert nicht länger, dass seine Märkte zum Ausweichbecken globaler Überkapazitäten werden.

Gleichzeitig ist das Problem damit nicht gelöst. Wir sehen weiterhin massiven Importdruck entlang der Wertschöpfungskette – vor allem bei weiterverarbeiteten Stahlprodukten und einzelnen Spezialstählen. Genau dort müssen wir jetzt sehr aufmerksam sein.

Was schützt die neue Regelung – und wo bleiben Lücken?

Die neue Regelung schützt zunächst den Kernmarkt für Stahlprodukte deutlich besser als die bisherigen Safeguards. Entscheidend ist die Kombination aus niedrigeren Kontingenten, einem wirksameren Zollsatz außerhalb der Quote und mehr Transparenz über die tatsächliche Herkunft des Stahls.

Wichtig ist auch das Melt-and-Pour-Prinzip. Es erschwert Umgehungen, bei denen Stahl über Drittstaaten umdeklariert oder nur geringfügig weiterbearbeitet wird. Gleichzeitig bleibt das Instrument ein System kontrollierten Marktzugangs. Es geht also nicht darum, Importe zu verhindern, sondern übermäßige und marktverzerrende Importe einzudämmen.

Die offene Flanke liegt bei den Stahlderivaten. Wenn Primärstahl besser geschützt ist, weiterverarbeitete Produkte aber nicht erfasst werden, kann sich der Druck einfach verlagern. Dann verlieren wir Wertschöpfung nicht am Anfang, sondern in der nächsten Stufe der Kette. Deshalb braucht es eine risikobasierte Ausweitung des Handelsschutzes und von CBAM auf besonders betroffene nachgelagerte Produkte.

Kritiker warnen vor Protektionismus und steigenden Kosten. Was entgegnen Sie?

Der Protektionismus-Vorwurf greift zu kurz. Protektionismus wäre Abschottung. Das ist hier nicht der Fall. Importe bleiben möglich, aber sie müssen unter fairen Bedingungen stattfinden.

Ein Markt ist nicht fair, wenn europäische Unternehmen hohe Energiepreise, CO2-Kosten, Transformationsauflagen und Sozialstandards tragen, während Wettbewerber aus Drittstaaten von Überkapazitäten, Subventionen oder schwächeren Klimaregeln profitieren.

Natürlich können Schutzmaßnahmen in einzelnen Lieferketten Kosten auslösen. Deshalb braucht es ein ausbalanciertes Instrument, das auch Versorgungssicherheit für die Weiterverarbeiter berücksichtigt. Aber die Alternative wäre deutlich riskanter: Wenn Europa seine Stahlbasis verliert, entstehen Abhängigkeiten, die am Ende teurer sind – für Industrie, Beschäftigung, Versorgungssicherheit und Transformation.

Warum sind weiterverarbeitete Stahlprodukte so entscheidend?

Weil sich Wettbewerbsdruck nicht einfach auflöst – er sucht sich neue Wege. Wenn Stahlimporte begrenzt werden, stahlintensive Fertig- und Vorprodukte aber unzureichend erfasst sind, kann es zu Verlagerungseffekten kommen. Dann wird nicht mehr der Stahl importiert, sondern das Produkt, in dem der Stahl steckt.

Das wäre industriepolitisch fatal. Stahl ist nicht nur ein Grundstoff, sondern der Anfang vieler Wertschöpfungsketten: Automobilbau, Maschinenbau, Bauwirtschaft, Energieinfrastruktur, Elektrotechnik. Wenn wir nur den ersten Schritt schützen, aber die nachgelagerten Stufen offenlassen, gefährden wir Arbeitsplätze und Investitionen entlang der gesamten industriellen Kette.

Deshalb muss Europa konsequent prüfen, welche weiterverarbeiteten Stahlprodukte besonders gefährdet sind. Es geht nicht um pauschale Abschottung, sondern um zielgenaue Regeln gegen Umgehung, Carbon Leakage und marktverzerrende Importwellen.

Neben Handelsschutz steht die Reform des EU-Emissionshandels im Fokus. Warum ist sie so entscheidend?

Weil hier die nächste große Wettbewerbsentscheidung fällt. Die EU-Kommission hat im Juli ihren Vorschlag zur Reform des EU-Emissionshandelssystems vorgelegt. Damit soll das europäische Klimaziel für 2040 im zentralen Klimaschutzinstrument der EU verankert werden. Das Ziel ist richtig. Aber die Reform muss an den realen Bedingungen der industriellen Transformation ausgerichtet sein.

Für die Stahlindustrie heißt das: In der Übergangsphase müssen konventionelle und CO2-arme Produktionsverfahren parallel wirtschaftlich betrieben werden können. Unternehmen investieren Milliarden in neue Technologien, müssen aber gleichzeitig ihre bestehenden Anlagen wettbewerbsfähig halten. Denn aus dem laufenden Geschäft heraus wird ein großer Teil der Transformation finanziert.

Wenn der CO2-Kostenanstieg bestehende Anlagen zu schnell aus dem Markt drängt, bevor Wasserstoff, wettbewerbsfähige Energiepreise, Infrastruktur, Finanzierung und Nachfrage für CO2-armen Stahl verfügbar sind, entsteht ein gefährlicher Bruch. Dann werden nicht Investitionen beschleunigt, sondern industrielle Wertschöpfung in Europa geschwächt.

Wie bewerten Sie den Vorschlag der EU-Kommission zur ETS-Reform?

Der Vorschlag enthält wichtige Ansätze und geht in Teilen in die richtige Richtung. Er erkennt an, dass die Transformation der Industrie nicht im luftleeren Raum stattfindet. Gleichzeitig unterschätzt er aus unserer Sicht das Ausmaß der wirtschaftlichen Herausforderungen in der Transformationsphase.

Entscheidend ist: Der Vorschlag schafft noch keinen ausreichenden Rahmen, um den erwarteten CO2-Kostenanstieg wirksam zu begrenzen, Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und weitere Investitionen zu ermöglichen. Genau darum geht es aber. Das EU-ETS muss den Übergang zur Klimaneutralität ermöglichen, Investitionen in klimaneutrale Technologien fördern und darf die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Industrie nicht weiter schwächen.

Besonders kritisch sehen wir die geplante Konditionalität bei der freien Zuteilung. Wenn kostenlose Zertifikate künftig an zusätzliche Investitionsauflagen geknüpft werden, verändert sich ihre Funktion grundlegend. Dann wären sie nicht mehr primär ein Instrument zum Schutz vor Carbon Leakage, sondern würden zu einem bürokratischen Investitionslenkungsinstrument. Das ist der falsche Ansatz.

Warum ist die Unterscheidung zwischen CO2-Preis und CO2-Kosten wichtig?

Weil sie erklärt, worum es in der Debatte tatsächlich geht. Der CO2-Preis im EU-Emissionshandel wird im Wesentlichen durch das Cap bestimmt, also durch den jährlich sinkenden Deckel der verfügbaren Zertifikate. Dieser Preis wird weiter steigen. Das ist Teil der europäischen Klimapolitik.

Für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie ist aber entscheidend, welche CO2-Kosten daraus tatsächlich entstehen. Diese Kosten hängen vor allem davon ab, wie viele Zertifikate Unternehmen kostenlos erhalten. Genau hier spielen Benchmarks und der CBAM-Faktor eine zentrale Rolle.

Ein Beispiel ist der Hot-Metal-Benchmark. Er bestimmt, wie die freie Zuteilung für die Stahlproduktion berechnet wird. Bis 2030 werden CO2-arme Direktreduktionsanlagen bei diesem Benchmark nicht berücksichtigt, erhalten aber eine Freizuteilung auf Hochofenniveau. Das hat geholfen, Investitionen in neue Produktionsverfahren wirtschaftlich darstellbar zu machen, ohne bestehende Anlagen sofort aus dem Markt zu drängen.

Wenn Direktreduktionsanlagen ab 2031 in die Benchmark-Berechnung einbezogen würden, könnten sie künftig den Benchmark setzen. Die Folge wäre ein massiver CO2-Kostenanstieg für die verbleibende Hochofenroute. Genau diese Anlagen erwirtschaften aber auf absehbare Zeit noch die Mittel, mit denen die Transformation finanziert werden muss.

Deshalb müssen die heutigen Regeln zur Bestimmung der Freizuteilung, insbesondere des Hot-Metal-Benchmarks, über 2030 hinaus fortgelten.

Was muss bei CBAM konkret verbessert werden?

CBAM muss gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Markt schaffen, Umgehung wirksam verhindern und exportorientierte europäische Unternehmen absichern.

Dafür muss der Mechanismus stärker auf nachgelagerte Stahlprodukte ausgeweitet werden. Sonst entsteht eine Downstream-Lücke. Außerdem muss CBAM Umgehungsstrategien wie Resource Shuffling verhindern – also die rechnerische Verschiebung sauberer Produktionsmengen in Richtung Europa, ohne dass sich global an den Emissionen viel ändert.

Zugleich brauchen wir eine Lösung für Exporte. Europäische Stahlunternehmen stehen nicht nur im Binnenmarkt im Wettbewerb, sondern auch auf Weltmärkten. Wenn sie dort mit hohen CO2-Kosten antreten, die Wettbewerber nicht tragen, verliert Europa Marktanteile und industrielle Substanz.

Die CBAM-bedingte Kürzung der freien Zuteilung muss deshalb deutlich langsamer erfolgen als bislang vorgesehen und an die tatsächliche Wirksamkeit von CBAM gekoppelt werden. Aus unserer Sicht sollte der CBAM-Faktor ab 2028 nicht weiter abgesenkt werden, solange zentrale Schwachstellen nicht behoben sind – also fehlende Exportentlastung, Umgehungsmöglichkeiten und fehlender Carbon-Leakage-Schutz bei Stahlderivaten.

Was sollte stattdessen geschehen, um Investitionen in klimaneutrale Technologien zu unterstützen?

Investitionen in klimaneutrale Technologien sollten gezielt gefördert werden – aber nicht dadurch, dass man Carbon-Leakage-Schutz in ein bürokratisches Gegenleistungssystem verwandelt. Wir brauchen zusätzliche Instrumente, die Investitions- und Betriebskostenlücken schließen und den Aufbau der notwendigen Infrastruktur unterstützen.

Dazu gehören Instrumente wie der Investment Booster und die Industrial Decarbonisation Bank. Beide sind wichtige Signale. Entscheidend ist aber, dass sie verbindlich, ausreichend, unbürokratisch und praxistauglich ausgestaltet werden. Sie müssen große Transformationsprojekte der energieintensiven Industrie gezielt unterstützen.

Genauso wichtig ist: Diese Instrumente dürfen die freie Zuteilung nicht ersetzen. Sie müssen sie ergänzen. Die freie Zuteilung begrenzt laufende CO2-Kosten und schützt vor Carbon Leakage. Neue Finanzierungsinstrumente schaffen zusätzliche Investitionsfähigkeit. Beides erfüllt unterschiedliche, aber gleichermaßen unverzichtbare Funktionen.

Außerdem müssen ETS-Einnahmen aus der Stahlindustrie vollständig und zweckgebunden in die Transformation der Stahlindustrie zurückgeführt werden.

Was bedeutet diese politische Debatte konkret für Kunden von thyssenkrupp Steel?

Für unsere Kunden geht es am Ende um Verlässlichkeit. Material muss verfügbar bleiben, höchste Qualitätsanforderungen erfüllen und zugleich belastbare CO2-Nachweise liefern. Faire Wettbewerbsbedingungen, ein wirksamer CBAM und stabile ETS-Regeln sind deshalb keine abstrakten politischen Themen.

Sie entscheiden mit darüber, ob CO2-armer Stahl in Europa planbar produziert, wirtschaftlich eingesetzt und nachvollziehbar in die Wertschöpfungsketten unserer Kunden integriert werden kann. Gerade Branchen wie Automobilbau, Maschinenbau, Bauwirtschaft, Energieinfrastruktur und Elektrotechnik brauchen belastbare Lieferketten und verlässliche Transformationspfade. Darum ist Industriepolitik immer auch eine Frage der Kundensicherheit.

Reichen Handelsschutz, ETS-Reform und ein verbesserter CBAM aus, um die Transformation zu sichern?

Sie sind notwendig, aber nicht ausreichend. Handelsschutz verhindert, dass unfaire Importe die europäische Industrie verdrängen. ETS und CBAM müssen dafür sorgen, dass Klimaschutz nicht zu Carbon Leakage führt. Für die Transformation braucht es aber zusätzlich Nachfrage.

CO2-armer Stahl ist in der Herstellung teurer, jedenfalls in der Hochlaufphase. Wenn Europa will, dass Unternehmen Milliarden in klimafreundliche Anlagen investieren, muss es auch Märkte schaffen, in denen diese Produkte nachgefragt werden. Genau hier kommt European Content ins Spiel.

Dabei geht es nicht um eine simple Bevorzugung einzelner heimischer Unternehmen, sondern um europäische Wertschöpfung, Resilienz und CO2-arme Produktion. Öffentliche Beschaffung, Förderprogramme und Infrastrukturinvestitionen sollten stärker berücksichtigen, wo und unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt werden.

Wie könnte European Content konkret wirken?

European Content kann aus Klimaschutz ein Geschäftsmodell machen. Öffentliche Ausschreibungen für Infrastruktur, Energie, Verkehr oder Gebäude können Kriterien enthalten, die CO2-arme Materialien und europäische Wertschöpfung stärker gewichten. Das schafft Leitmärkte und gibt Unternehmen Planungssicherheit.

Ein weiterer Hebel ist die Automobilindustrie. Wenn CO2-Einsparungen durch zertifizierten emissionsarmen Stahl zukünftig auf die Flottenbilanz von Autoherstellern angerechnet werden, entstünde ein direkter Anreiz, CO2-armen Stahl aus europäischer Produktion einzusetzen. Davon würden beide Seiten profitieren: Die Stahlindustrie bekommt Nachfrage für ihre Transformationsprodukte, und die Automobilindustrie erhält zusätzliche Flexibilität bei der Erreichung ihrer Klimaziele.

European Content ist damit kein Ersatz für Handelsschutz oder CBAM, sondern die dritte Säule. Handelsschutz stabilisiert den Markt. ETS und CBAM sichern faire Klimakosten. European Content schafft Nachfrage nach der Transformation.

Was muss Europa jetzt tun?

Europa muss aus einzelnen Instrumenten ein konsistentes industriepolitisches Paket machen. Die neue Stahlregelung ist ein wichtiger Anfang. Jetzt müssen vier Schritte folgen.

  • Erstens muss der Handelsschutz konsequent umgesetzt, überwacht und bei Bedarf auf besonders gefährdete Stahlderivate ausgeweitet werden.
  • Zweitens müssen ETS und CBAM so ausgestaltet werden, dass sie Transformation ermöglichen und europäische Standorte nicht aus dem Markt drängen.
  • Drittens braucht Europa Leitmärkte für CO2-armen Stahl – über European Content, öffentliche Beschaffung, Förderprogramme und kluge Anreize in wichtigen Abnehmerbranchen.
  • Viertens muss die ETS-Reform den CO2-Kostenanstieg in der Transformationsphase wirtschaftlich tragfähig begrenzen.

Die CBAM-bedingte Kürzung der Freizuteilung muss an die tatsächliche Wirksamkeit von CBAM gekoppelt werden. Die heutigen Regeln zur Bestimmung der Freizuteilung, insbesondere beim Hot-Metal-Benchmark, müssen über 2030 hinaus fortgelten. Und Freizuteilungen dürfen nicht an zusätzliche Investitionsauflagen geknüpft werden.

Die Transformation der Stahlindustrie entscheidet sich nicht nur im Hochofen oder in der Direktreduktionsanlage. Sie entscheidet sich daran, ob Europa faire Wettbewerbsbedingungen schafft, Investitionen absichert und Nachfrage für klimafreundliche Industrieprodukte organisiert. Am Ende braucht es einen politischen Kompromiss, der ambitionierten Klimaschutz, Investitionssicherheit und industrielle Wertschöpfung in Europa gleichermaßen stärkt.

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